Der OGH1) hat jüngst in einer insbesonders für die Bankwirtschaft äußerst bedeutenden Entscheidung zu den Auswirkungen einer eigenkapitalersetzenden Gesellschaftersicherheit auf den Drittkreditgeber Stellung genommen. Die Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gesellschaftersicherheit und die Frage, warum diese Entscheidung trotz deren Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre nicht ganz so naheliegend ist, sollen im nachstehenden Beitrag untersucht werden.