Weitreichende Kompetenz zur Gesetzesänderung ohne die Möglichkeit einer direkten Kontrolle durch verfassungsmäßige Organe an demokratisch unzureichend legitimierte Kräfte zu übertragen und oberste verfassungsmäßige Organe in ihrer Entscheidungsfreiheit an die Vorstellungen nur von Teilen des Volkes zu binden, erscheint verfassungsrechtlich extrem bedenklich.