Seit 1. 1. 1998 kommen im ITF neue Bestimmungen für die Vergabe von Förderungen an die Betriebe zum Tragen. Anhand eines Kriterienkataloges, der bei der Überprüfung der Ansuchen angewandt wird, wird von den Geschäftsstellen des ITF ermittelt, ob für das konkrete Innovationsprojekt eine Einbindung der Belegschaft notwendig und sinnvoll erscheint.