Die Autoren untersuchen die Frage, ob Arbeitnehmer von Organisationen wie Caritas, Hilfswerk oder Volkshilfe dem Anwendungsbereich des HGHAG unterliegen, wenn sie im Haushalt dritter Personen persönliche Dienstleistungen erbringen.
Die Autoren untersuchen die Frage, ob Arbeitnehmer von Organisationen wie Caritas, Hilfswerk oder Volkshilfe dem Anwendungsbereich des HGHAG unterliegen, wenn sie im Haushalt dritter Personen persönliche Dienstleistungen erbringen.