Individueller Arbeitnehmernutzen entsteht auch bei Inanspruchnahme einer betrieblichen Wohlfahrtseinrichtung. Bisher war auch dem OGH zufolge ein einzelvertraglicher Anspruch auf Sozialleistungen nur bei eindeutiger Zusage anzunehmen. Zwei neuere OGHE lassen nun aber eine gewisse Judikaturumkehr befürchten.
Referent der Abteilung Sozialpolitik, Wirtschaftskammer Oberösterreich