§ 4 Abs 1 EStG
§ 21 BAO
Sachverhalt:
Ein Hotelgrundstück steht im Miteigentum von vier Personen, die im Rahmen einer Mitunternehmerschaft den Beherbergungsbetrieb (Frühstückspension) betreiben. Einer der Miteigentümer erhebt Teilungsklage, die restlichen Miteigentümer erwerben im Rahmen eines freiwilligen Feilbietungsverfahrens formal das gesamte Eigentum an der Liegenschaft.