Für Veräußerungsgewinne aus der Betriebsveräußerung sieht das Gesetz einen Freibetrag von 100.000 S vor. Die gesetzlichen Voraussetzungen machen den Freibetrag allerdings in den meisten Fällen unanwendbar; sie sind außerdem undurchsichtig, widersprüchlich und unnötig kompliziert. Die Freibetragsregelung ist damit auch ein Beispiel für die Probleme der Gesetzgebung heute.