Gelegentlich heißt es, man solle bei der Gesetzesauslegung Auslegungsfragen nicht künstlich schaffen. Gelegentlich gelingt es aber dem Gesetzgeber selbst, Auslegungsprobleme künstlich zu schaffen. - Oder sind es dann nicht doch echte Probleme?
Gelegentlich heißt es, man solle bei der Gesetzesauslegung Auslegungsfragen nicht künstlich schaffen. Gelegentlich gelingt es aber dem Gesetzgeber selbst, Auslegungsprobleme künstlich zu schaffen. - Oder sind es dann nicht doch echte Probleme?