Sachverhalt:
Ein 58-jähriger Steuerpflichtiger, der ein Hotel betreibt, möchte dieses per Mitte 1999 veräußern (dann steht der Hälftesteuersatz als „Pensionsfall“ zu). Der Betrieb wird vom Veräußerer bis zur tatsächlichen Übergabe am 1. Juni 1999 weitergeführt.