Das Spaltungsrecht hat sich für die Praxis bei Umgründungen als sehr flexibles Instrument entwickelt. Ein neuer Aspekt ist seine Verwendung zur „Bereinigung“ des Anteilsbesitzes.
Das Spaltungsrecht hat sich für die Praxis bei Umgründungen als sehr flexibles Instrument entwickelt. Ein neuer Aspekt ist seine Verwendung zur „Bereinigung“ des Anteilsbesitzes.