In der E 9 Ra 360/96v') hat das OLG Wien zu Recht erkannt, dass die neue, die Urlaubsentschädigung betreffende Aliquotierungsregelung des § 9 Abs 1 UrlG idF der Novelle 1995/832 nicht für Dienstverhältnisse gilt, die vor Inkrafttreten der Novelle am 1. 12. 1995 aufgelöst worden sind. In dieser noch nicht rechtskräftigen E stecken Probleme des intertemporalen Rechts, deren Lösung von weit diffizileren Überlegungen abhängen muss, als die E-Begründung erahnen lässt.