Eine in den letzten Jahren ständig steigende Anzahl von Insolvenzen und nicht zuletzt der damit verbundene Wegfall von tausenden Arbeitsplätzen machten eine Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes notwendig. Durch den nun vorliegenden Entwurf soll vor allem die Früherkennung der Insolvenzgefahr verbessert und ein rechtlicher Rahmen für eine rechtzeitige Unternehmenssanierung geschaffen werden. Kommt es trotzdem zur Insolvenz, sollen die Fortführung und Sanierung von lebensfähigen Unternehmen oder Unternehmensteilen erleichtert werden. Weiters wird die Konkursabweisung mangels Masse durch die geplante Novelle erschwert und die Missbrauchsgefahr bei der Inanspruchnahme von Insolvenz-Ausfallgeld verringert.