Nach stRsp - allerdings aus der Zeit vor dem Beitritt zum EWR bzw zur EU - steht den Auslandsbeschäftigten insolventer österreichischer Arbeitgeber kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu. Das begründet der OGH unter Heranziehung des Territorialitätsprinzips im Sozialversicherungsrecht. In der Arbeit wird dargelegt, dass nunmehr im Hinblick auf die RL 80/987 zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeber auch dieser Beschäftigtengruppe Sicherung nach dem IESG zusteht.