§ 1154 Abs 3 ABGB, § 1158 f ABGB, § 1164 ABGB
Kollektivvertragsbestimmungen, die für den Fall der AN-Kündigung den Verlust von durch die erbrachte Arbeitsleistung bereits erdienten Sonderzahlungen vorsehen, schränken die Kündigungsfreiheit des AN unzulässigerweise ein und sind daher unwirksam.