Mit diesem Artikel1) versucht der Autor zu ergründen, ob die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Grundfreiheit der Freizügigkeit auch für den Berufsskisport (Alpin und Nordisch) von Bedeutung sein könnten. Er bejaht dies im Hinblick auf die gravierenden Einschränkungen der Rechte der Skisportler durch die WO.