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Schädliche Nebenwirkungen von Medikamenten und Produkthaftung

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1997, 642 Heft 11 v. 15.11.1997

Für schädliche Nebenwirkungen infolge Anwendung eines Arzneimittels ist der Hersteller (Importeur) dann nach dem PHG verantwortlich, wenn die Darbietung des Medikamentes mangelhaft ist, insbesondere die gebotenen Warnhinweise unterlassen wurden.

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