In Auseinandersetzung mit Gemeinschaftsrecht, Gesetzesmaterialien und der Lehre klärt dieser Artikel Zweifelsfragen des neuen § 864 Abs 2 ABGB und zeigt ua, dass vom Anwendungsbereich Dienstleistungen erfasst werden, entgegen der hL keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche des Absenders bestehen und bei irrtümlicher Zusendung den Absender eine Kostenersatzpflicht trifft.