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Eigene Aktien im EU-GesRÄGErfassen §§ 51 Abs 2 und 66 AktG idF EU-GesRÄG alle in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen?

WirtschaftsrechtWaldemar Jud, Ullrich SaurerRdW 1996, 252 Heft 6 v. 15.6.1996

Die erklärte Absicht des Gesetzgebers war es, Unternehmen, die in Mehrheitsbesitz einer Aktiengesellschaft stehen, allein wegen dieses Tatbestandes dem Erwerbsverbot für eigene Aktien zu unterwerfen. Dieses Vorhaben ist weder mit einer richtlinienkonformen Transformation zu begründen noch erreicht der Gesetzgeber aufgrund der von ihm gewählten Verweistechnik das sich selbst vorgegebene Ziel.

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