Die wesentlichen Änderungen durch den Justizausschuss im EU-GesRÄG liegen in einer Erweiterung der gebundenen Rücklagen und des Anhangs der kleinen GmbH. Weitere Abänderungen betreffen die Vermeidung einer Doppelveröffentlichung, Inkrafttretensbestimmungen der neuen Größenkriterien bei Kapitalgesellschaften und die Rücklage für eigene Aktien.