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Neues Maklerrecht ab 1.7.1996

WirtschaftsrechtCarl KnittlRdW 1996, 254 Heft 6 v. 15.6.1996

Am 7. Mai 1996 hat der Nationalrat das „Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes „einstimmig beschlossen. Art I dieses Gesetzes beinhaltet die Rechtsbeziehungen zwischen den Zivilmaklern, also den Immobilienmaklern, Handelsmaklern, Versicherungsmaklern und Personalkreditvermittlern, und ihren Auftraggebern. Art II betrifft Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes, die auf den Immobilienerwerb Anwendung finden.

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