§ 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972
1. Die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Kosten für den Betrieb eines PKW umfassen nicht nur die des Fahrbetriebs, sondern alle bei widmungsmäßiger PKW-Nutzung anfallenden Kosten, so unter anderem die der Abstellung bzw Garagierung.