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Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten des Arbeitnehmers des Spediteurs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 48 Heft 2 v. 1.2.1994

AÖSp: §§ 63, 64

DHG § 3

Die §§ 63 f AÖSp gelten zugunsten der Arbeitnehmer des Spediteurs in jenen Fällen, in denen ihnen ein Vergütungsanspruch gem § 3 Abs 2 und 3 DHG zusteht, weil sonst in diesen Fällen das Haftungsprivileg des Beförderers gegenstandslos wäre. In diesen Fällen wirkt daher auch die in § 64 AÖSp vorgesehene Verjährungseinrede auch zugunsten der Arbeitnehmer.

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