HVG § 29
ABGB § 879
Der „Auftrag“, ein Geschäft zu vermitteln, dem keine Verpflichtung des Vermittlers, die Vermittlung zu bewirken, zu entnehmen ist, ist nicht Auftrag, sondern Mäklervertrag und somit ein im ABGB nicht geregelter Vertrag sui generis.