AngG § 29
ABGB: § 1162 b
1. Es verstößt wider Treu und Glauben, wenn sich der Arbeitgeber auf den im KollV vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung iSd KollV auszufolgen.
AngG § 29
ABGB: § 1162 b
1. Es verstößt wider Treu und Glauben, wenn sich der Arbeitgeber auf den im KollV vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung iSd KollV auszufolgen.