EO § 353
RabG: § 1 Abs 2
Der Kl ist durch ein das Hauptbegehren abweisendes Urteil nicht formell beschwert, wenn ihm mit dem Eventualbegehren ohnehin alles zugesprochen wird, was Gegenstand des
EO § 353
RabG: § 1 Abs 2
Der Kl ist durch ein das Hauptbegehren abweisendes Urteil nicht formell beschwert, wenn ihm mit dem Eventualbegehren ohnehin alles zugesprochen wird, was Gegenstand des