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Zulässigkeit des Vertriebssystems „One for Two“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 115 Heft 4a v. 1.4.1990

RabG: §§ 1 Abs 2, 7

UWG §§ 1, 2

Das RabG verbietet nicht, daß für verschiedene Warenmengen verschiedene Normalpreise bestehen. Dies setzt voraus, daß die größere Warenmenge als selbständige Verkaufseinheit (zB Doppel-, Großpackung) erscheint und gehandelt wird.

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