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Buchgewinnrücklage bei Betriebseinbringung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 215 Heft 6 v. 1.6.1987

StruktVG: § 1 Abs 3

KStG § 8

Die Einbringung eines GmbH-Betriebes in eine andere GmbH löst als gesellschaftsrechtlicher Vorgang bei der aufnehmenden GmbH keine Ertragsteuerpflicht aus. Fehlt es an einem steuerpflichtigen Buchgewinn, liegt kein Einbringungsvorgang iS des § 1 Abs 2 StruktVG vor, so daß das Einstellen einer gebundenen Einbringungsrücklage iS des § 1 Abs 3 StruktVG schon aus diesem Grund nicht in Betracht kommt.

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