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Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für technische Büros

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 216 Heft 6 v. 1.6.1987

UStG § 10 Abs 2 Z 7

Entgegen der Auffassung des VfGH (Erk 11. 3. 1983, B 545 79; 17. 6. 1985, B 333/82) kommt für die Tätigkeit des Inhabers eines technischen Büros der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem § 10 Abs 2 Z 7 lit c UStG deswegen nicht zur Anwendung, weil diese Tätigkeit nicht jener eines Architekten iS des ZiviltechnikerG entspricht.

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