Nach einer geplanten neuen Zollverordnung sollen bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 24 Stunden für Zigaretten, Wein und Spirituosen geringere Zollfreimengen gelten. Die geplante Verordnung ist zwar rechtspolitisch verständlich, doch bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verordnung, aber auch gegen das Zollgesetz selbst. Die bessere Lösung dürfte sein, insbesondere die Befreiung für Zigaretten generell zu reduzieren. Denn gerade bei Zigaretten geht es nicht um das typische „Reisegut“, für das die Zollbefreiung nach § 34 ZollG gilt.