Das BMF hat den Entwurf eines GrEStG 1987 zur Begutachtung verschickt. Gegenüber dem bisherigen GrEStG sind Änderungen bei den Befreiungen und beim Steuersatz vorgesehen. Das neue Gesetz soll für alle Erwerbsvorgänge nach dem 30. 6. 1987 gelten.
Ausnahmen von der Besteuerung