Unter einer Incentive-Reise versteht man ua eine Reise, die der Arbeitgeber (AG) oder ein Lieferant des AG dem Arbeitnehmer (AN) gewährt, um ihn für den besonderen Erfolg seiner Tätigkeit zu belohnen und ihm einen Leistungsanreiz zu bieten1). Eine solche „Belohnung“ bekommen meist Verkäufer in Industrie und Dienstleistungsgewerben, die im Vertriebsbereich von Markenartikeln tätig sind2). Die Belohnung ist als Vorteil aus dem Dienstverhältnis steuerpflichtiger Arbeitslohn3) und mit dem vollen Wert der Reise zu bewerten4).