vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung der Betriebsratswahl

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 134 Heft 4 v. 1.4.1987

ArbVG § 59 Abs 1

Eine Wählerliste, die nicht rechtzeitig beanstandet wurde, kann auch bei einer späteren Wahlanfechtung nicht bekämpft werden, doch werden wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens verletzt, wenn Personen, denen kein aktives Wahlrecht zukommt, mögen sie auch in die Liste eingetragen sein, zur Wahl zugelassen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!