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Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 134 Heft 4 v. 1.4.1987

ArbVG § 121 Z 1

Bezogen auf den Fall der Stillegung einer Betriebsabteilung ist die Zustimmungsvoraussetzung des § 121 Z 1 ArbVG nicht schon bei einer bloßen Einschränkung der Organisationseinheit „Betriebsabteilung“, sondern erst bei deren gänzlicher Stillegung gegeben, wobei insb der Betriebsgröße keine Bedeutung zukommt.

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