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Einsicht in die Kassengebarung des Betriebsratsfonds

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 134 Heft 4 v. 1.4.1987

ArbVG § 74

Das einzelne Betriebsratsmitglied ist berechtigt, Einsicht in die Kassengebarung des Betriebsratsfonds (auch aus früheren Tätigkeitsperioden) zu nehmen.

VwGH 11. 6. 1986, 85/01/0192

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