ArbVG § 74
Das einzelne Betriebsratsmitglied ist berechtigt, Einsicht in die Kassengebarung des Betriebsratsfonds (auch aus früheren Tätigkeitsperioden) zu nehmen.
VwGH 11. 6. 1986, 85/01/0192
ArbVG § 74
Das einzelne Betriebsratsmitglied ist berechtigt, Einsicht in die Kassengebarung des Betriebsratsfonds (auch aus früheren Tätigkeitsperioden) zu nehmen.
VwGH 11. 6. 1986, 85/01/0192