ArbVG § 105 Abs 3 Z 1
Wenn sich ein Arbeitnehmer bei der Gewerkschaft bezüglich der Bezahlung von Überstunden erkundigt, kann er seine Kündigungsanfechtung nicht auf den Tatbestand „Tätigkeit in Gewerkschaften“ stützen.
EA Wien 30. 9. 1986, II Re 33/86