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Diebstahl einer Sache geringen Wertes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 134 Heft 4 v. 1.4.1987

BAG § 15 Abs 3 lit a

1. Bei Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit einer auf einen Diebstahl gestützten Entlassung kommt es auf den Wert des Deliktsobjekts grundsätzlich nicht an; für das Fehlen der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung können aber bei nahezu wertloser Sache Schuldintensität und nähere Umstände, wie Zwangslage, Anstiftung, Kontrast zu sonstigem Verhalten, Alter und Einsichtsfähigkeit von Bedeutung sein.

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