AngG § 26 Z 2
Kündigt ein Arbeitgeber einem Außendienstmitarbeiter mit Gebietsschutz an, entgegen dem Arbeitsvertrag auch ohne sein Einverständnis einen zusätzlichen Außendienstmitarbeiter einzustellen und nimmt er die Ankündigung trotz Widerspruches des Arbeitnehmers nicht zurück, so berechtigt dies zum vorzeitigen Austritt, ohne daß der Arbeitnehmer die Einstellung bzw eine Schmälerung seines Entgelts abwarten müßte.