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Kostenfragen im besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG

ArbeitsrechtWolf-Dieter ArnoldRdW 1987, 128 Heft 4 v. 1.4.1987

A. In Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG können die parteifähigen Organe der Arbeitnehmerschaft im Rahmen ihres Wirkungsbereiches wie der jeweilige Arbeitgeber gem § 54 Abs 1 ASGG auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen, die mindestens drei Arbeitnehmer ihres Betriebes oder Unternehmens betreffen, klagen oder geklagt werden.

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