KO idF vor 1. 7. 2010 § 27, § 31 iVm § 67
Kann mit Konkursanfechtungsklage die Erbringung einer Leistung in die Konkursmasse erreicht werden, ist ein Leistungsbegehren ausreichend. Soll hingegen mangels einer Leistungspflicht des Anfechtungsgegners bloß die vom Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung für unwirksam erklärt werden, ist ein Rechtsgestaltungsbegehren erforderlich.