BAO §§ 24, 303
EStG §§ 6, 7
1. Gesellschaftsanteile stehen im wirtschaftlichen Eigentum eines zivilrechtlich minderbeteiligten Dritten, wenn
BAO §§ 24, 303
EStG §§ 6, 7
1. Gesellschaftsanteile stehen im wirtschaftlichen Eigentum eines zivilrechtlich minderbeteiligten Dritten, wenn