UStG § 10 Abs 2 Z 20
Da der Gesetzgeber in § 10 Abs 2 Z 20 UStG ausdrücklich nur Reise- und Theaterkartenbüros als Normadressaten bestimmt hat, können Unternehmer, die gleichartige Leistungen, aber nicht im Rahmen eines Unternehmens „Reisebüro“ erbringen, nicht in den Genuß des ermäßigten Umsatzsteuersatzes kommen.