KStG § 22 Abs 2
1. Ein tarifbegünstigter Einkommensteil darf durch Anwendung eines Progressionsvorbehaltes nicht mit einem höheren Steuersatz belastet werden als jenem, der sich bei Besteuerung des gesamten Einkommens im Inland ergeben würde. Die Ermittlung der Körperschaftsteuer hat in diesen Fällen daher nach folgendem Schema zu erfolgen: