KStG: § 8 iVm § 18 Abs 1 Z 4 EStG
Bei einer GmbH geht der körperschaftsteuerliche Verlustabzug auch dann nicht verloren, wenn nach Entstehen der Verluste eine vollkommene Änderung des sachlichen und persönlichen Substrates der GmbH eingetreten ist.
VwGH 4. 6. 1986, 84/13/0251