ArbVG § 96 Abs 1 Z 3
Wird die Beladung von LKWs mit einer TV-Kamera überwacht und werden dabei die Arbeitnehmer nur während eines Teiles ihrer Gesamtarbeitszeit und auch nur während eines Teiles des Beladungsvorganges von der Kamera erfaßt, so stellt dies keine die Menschenwürde berührende Kontrolle dar.