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Arbeitnehmerschutz in Betriebsräumen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 280 Heft 9 v. 1.9.1986

ASchG § 3 Abs 6

Betriebsräume, die nicht als Arbeitsräume anzusehen sind, in denen jedoch vorübergehend gearbeitet wird und andere Arbeitsstellen sind in bezug auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes grundsätzlich gleichgestellt, unterliegen jedoch gegenüber den Arbeitsräumen einem weniger strengen Maßstab.

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