Erhält ein Steuerpflichtiger aus dem Ausland Lohnnachzahlungen, und besteht mit dem ausländischen Staat ein DBA mit Progressionsvorbehalt, so stellt sich die Frage, ob die Lohnnachzahlungen aus dem Ausland progressionsverschärfend auf die inländischen Einkünfte wirken; denn im allgemeinen werden beim Progressionsvorbehalt die inländischen Einkünfte mit dem Steuersatz besteuert, der auf das Gesamteinkommen (Welteinkommen) entfällt.