Eine umfangreiche Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigte sich in den vergangenen Jahren mit der Frage, ob die Bildung einer Rückstellung für Kosten aus einem Lehrverhältnis zulässig ist1). Diese Frage ist wohl primär für die Bilanzierungspraxis von Betrieben von Interesse, die Lehrlinge ausbilden2); darüber hinaus birgt sie auch ein theoretisches Problem, das - soweit überblickt - in Österreich noch kaum Erörterung gefunden hat3): die Bilanzierung von Dauerschuldverhältnissen als schwebende Geschäfte. In diesem Beitrag möchte ich in kurzer Form meine Überlegungen zu dieser Problematik darlegen.