Mit dem Erk eines verstärkten Senats vom 1. 10. 1985, 84/14/0006, hat der VwGH klare Leitlinien zur Anwendung des halben Steuersatzes auf Nebeneinkünfte aus der Verwertung literarischer oder künstlerischer Urheberrechte aufgestellt:
Mit dem Erk eines verstärkten Senats vom 1. 10. 1985, 84/14/0006, hat der VwGH klare Leitlinien zur Anwendung des halben Steuersatzes auf Nebeneinkünfte aus der Verwertung literarischer oder künstlerischer Urheberrechte aufgestellt: