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Abfluß von Sonderausgaben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 225 Heft 7 v. 1.7.1986

EStG § 19 Abs 2 zweiter Satz

Die Bestimmung des § 19 Abs 2 zweiter Satz EStG über die zeitliche Zuordnung von Ausgaben ist nicht auf Betriebsausgaben oder Werbungskosten beschränkt, sondern auch bei Sonderausgaben anwendbar.

VwGH 8. 4. 1986, 85/14/0160

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