EStG § 20
Besucht ein Elektromeister, der als Lehrlingsausbildner tätig ist, einen Abendkurs an einer Höheren technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, so bildet er sich damit beruflich aus. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten sind gemäß § 20 EStG nicht als Werbungskosten, sondern allenfalls gemäß § 34 Abs 7 EStG als außergewöhnliche Belastung absetzbar.